Neben den reinen Reparaturkosten kann ein unfallbeschädigtes Fahrzeug trotz fachgerechter Instandsetzung einen geringeren Marktwert behalten als ein unfallfreies Vergleichsfahrzeug. Dieser sogenannte merkantile Minderwert ist grundsätzlich neben den Reparaturkosten ersatzfähig.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung beschreibt den Umstand, dass ein Fahrzeug allein wegen seiner Unfallvorgeschichte am Markt schlechter zu verkaufen ist als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug – unabhängig davon, wie gut die technische Reparatur ausgeführt wurde. Sie ist von der technischen Wertminderung (verbleibende technische Mängel trotz Reparatur) zu unterscheiden.
Wann fällt Wertminderung an?
Ob und in welcher Höhe eine merkantile Wertminderung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt unter anderem vom Fahrzeugalter, der Laufleistung und dem Umfang des Schadens ab. Bei sehr jungen Fahrzeugen mit geringer Laufleistung wird sie häufiger anerkannt als bei älteren Fahrzeugen oder bei sehr geringfügigen Schäden. Eine pauschale, für alle Fälle gültige Regel gibt es nicht – die Einschätzung erfolgt richtwertartig im Einzelfall.
Wie wird die Wertminderung ermittelt?
Die Höhe der merkantilen Wertminderung wird regelmäßig im Rahmen des Schadensgutachtens durch den Sachverständigen ermittelt. Dabei kommen anerkannte, am Markt orientierte Berechnungsmodelle zum Einsatz, die Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und die allgemeine Marktgängigkeit des Fahrzeugs berücksichtigen. Die im Gutachten ausgewiesene Summe ist ein richtwertartiger Anhaltspunkt und kann im Einzelfall zwischen den Parteien streitig sein.
In der Praxis werden dafür unterschiedliche, jeweils anerkannte Berechnungsverfahren verwendet – etwa die heute am weitesten verbreitete BVSK-Methode, die Marktrelevanz- und Faktorenmethode (MFM) sowie die älteren, inzwischen seltener herangezogenen Modelle nach Ruhkopf/Sahm oder Halbgewachs. Je nach angewandtem Verfahren kann sich für ein und denselben Schaden ein unterschiedlicher Betrag ergeben. Ein sorgfältig erstelltes Gutachten sollte daher nachvollziehbar ausweisen, welche Methode der Sachverständige zugrunde gelegt hat.
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Häufige Fragen
Muss ich die Wertminderung separat geltend machen?
Ja. Die merkantile Wertminderung sollte ausdrücklich als eigene Position gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden, da sie nicht automatisch in den Reparaturkosten enthalten ist.
Gilt die Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja, die merkantile Wertminderung kann grundsätzlich unabhängig davon geltend gemacht werden, ob fiktiv oder konkret abgerechnet wird.
Wird die Wertminderung bei jedem Fahrzeug anerkannt?
Nein, das hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von Fahrzeugalter, Laufleistung und Schadensumfang. Bei sehr alten Fahrzeugen oder Bagatellschäden wird sie teilweise nicht anerkannt.